congrav new sports e.V.
Vorstand: Florian Voigt, Mark Gebel
Stephanusstraße 2 / 06114 Halle (Saale)
congrav Office:
Berliner Straße 243 / 06112 Halle(Saale)
0345 2498 3240
info@congrav.net
Vereinsregister Stendal:
22094
Steuernummer:
111 / 143 / 08767
Bank: DKB AG & IBAN:
DE03 120 30000 0000 896068
Tagediebe, Einzelkämpfer, Sozialverstärker, Spinner, Lobbyisten, Stadtentwickler, Verirrte
Wir sind ein Verein, anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, Arbeitgeber und Unterstützer, Mitglied im Stadtsportbund
congrav new sports e.V.
Vorstand: Pauline Bendt / Jonas Donath / Bastian Schiller-Becher / Fabienne Sommerkamp / Marian Sorge / Florian Voigt
Stephanusstraße 2
06114 Halle (Saale)
Vereinsregister Stendal:
22094
Steuernummer:
111 / 143 / 08767
Bank: DKB AG & IBAN:
DE03 120 30000 0000 896068
congrav Office:
Berliner Straße 243
06114 Halle (Saale)
0345 2498 3240
info@congrav.net
congrav new sports e.V.
Vorstand: Florian Voigt, Mark Gebel
Stephanusstraße 2
06114 Halle (Saale)
Vereinsregister Stendal:
22094
Steuernummer:
111 / 143 / 08767
Bank: DKB AG & IBAN:
DE03 120 30000 0000 896068
Der congrav new sports e.V. wurde von Jugendlichen der Individualsport-Kultur um Skateboarding und BMX gegründet. Der Verein sucht innovative Wege, junge Menschen bei deren Interessen abzuholen und ihnen Räume, Angebote sowie Perspektiven in ihrer Freizeit in Halle zu unterbreiten.
PROJEKTE
halle rollt!
Trendsportring
tumult
Wir schaffen Perspektiven durch Rollsport.
Gemeinsam mit rollenden Akteur*innen setzen wir uns für den Erhalt und die Weitergabe einer identitätsstiftenden Jugendkultur in Halle (Saale) ein. Durch das Sichtbarmachen von Rollsportarten bei Workshops, Events, in der Skatehalle und im digitalen Raum, geben wir jungen Menschen eine Chance, in dieser Kultur persönlich zu wachsen und sich zu entfalten.
Wir vernetzen junge, alternative Sportarten und entwickeln mit ihnen Angebote.
Ziel der Netzwerkarbeit ist es zum einen die Communities der Sportarten zu unterstützen und zum anderen Kindern und Jugendlichen Optionen zur aktiven Freizeitgestaltung zu geben.
Bausteine unserer Arbeit sind dabei Workshops, Schnupperangebote, Netzwerktreffen, Events und eine Trendsporthalle.
Wir inspirieren, informieren und beraten junge Menschen.
Wir schaffen Räume und Perspektiven für die persönliche Entwicklung junger Menschen und die Verwirklichung ihrer Ideen.
Dabei unterstützen wir sie bei ihren individuellen Themen digital auf unserer Website, aufsuchend in unserem Bus oder direkt in unserer Anlaufstelle in Halle-Neustadt
Wir schaffen Perspektiven durch Rollsport.
Gemeinsam mit rollenden Akteur*innen setzen wir uns für den Erhalt und die Weitergabe einer identitätsstiftenden Jugendkultur in Halle (Saale) ein. Durch das Sichtbarmachen von Rollsportarten bei Workshops, Events, in der Skatehalle und im digitalen Raum, geben wir jungen Menschen eine Chance, in dieser Kultur persönlich zu wachsen und sich zu entfalten.
Wir vernetzen junge, alternative Sportarten und entwickeln mit ihnen Angebote.
Ziel der Netzwerkarbeit ist es zum einen die Communities der Sportarten zu unterstützen und zum anderen Kindern und Jugendlichen Optionen zur aktiven Freizeitgestaltung zu geben.
Bausteine unserer Arbeit sind dabei Workshops, Schnupperangebote, Netzwerktreffen, Events und eine Trendsporthalle.
Wir inspirieren, informieren und beraten junge Menschen.
Wir schaffen Räume und Perspektiven für die persönliche Entwicklung junger Menschen und die Verwirklichung ihrer Ideen.
Dabei unterstützen wir sie bei ihren individuellen Themen digital auf unserer Website, aufsuchend in unserem Bus oder direkt in unserer Anlaufstelle in Halle-Neustadt
PROJEKTE
halle rollt!
Wir schaffen Perspektiven durch Rollsport.
Gemeinsam mit rollenden Akteur*innen setzen wir uns für den Erhalt und die Weitergabe einer identitätsstiftenden Jugendkultur in Halle (Saale) ein. Durch das Sichtbarmachen von Rollsportarten bei Workshops, Events, in der Skatehalle und im digitalen Raum, geben wir jungen Menschen eine Chance, in dieser Kultur persönlich zu wachsen und sich zu entfalten.
Trendsportring Halle
Wir vernetzen junge, alternative Sportarten und entwickeln mit ihnen Angebote.
Ziel der Netzwerkarbeit ist es zum einen die Communities der Sportarten zu unterstützen und zum anderen Kindern und Jugendlichen Optionen zur aktiven Freizeitgestaltung zu geben.
Bausteine unserer Arbeit sind dabei Workshops, Schnupperangebote, Netzwerktreffen, Events und eine Trendsporthalle.
tumult Halle
Wir inspirieren, informieren und beraten junge Menschen.
Wir schaffen Räume und Perspektiven für die persönliche Entwicklung junger Menschen und die Verwirklichung ihrer Ideen.
Dabei unterstützen wir sie bei ihren individuellen Themen digital auf unserer Website, aufsuchend in unserem Bus oder direkt in unserer Anlaufstelle in Halle-Neustadt.
Wir schaffen Perspektiven durch Rollsport.
Gemeinsam mit rollenden Akteur*innen setzen wir uns für den Erhalt und die Weitergabe einer identitätsstiftenden Jugendkultur in Halle (Saale) ein.
Durch das Sichtbarmachen von Rollsportarten bei Workshops, Events, in der Skatehalle und im digitalen Raum, geben wir jungen Menschen eine Chance, in dieser Kultur persönlich zu wachsen und sich zu entfalten.
Wir vernetzen junge, alternative Sportarten und entwickeln mit ihnen Angebote.
Ziel der Netzwerkarbeit ist es zum einen die Communities der Sportarten zu unterstützen und zum anderen Kindern und Jugendlichen Optionen zur aktiven Freizeitgestaltung zu geben.
Bausteine unserer Arbeit sind dabei Workshops, Schnupperangebote, Netzwerktreffen, Events und eine Trendsporthalle.
Wir inspirieren, informieren und beraten junge Menschen.
Wir schaffen Räume und Perspektiven für die persönliche Entwicklung junger Menschen und die Verwirklichung ihrer Ideen.
Dabei unterstützen wir sie bei ihren individuellen Themen digital auf unserer Website, aufsuchend in unserem Bus oder direkt in unserer Anlaufstelle in Halle-Neustadt.
Wir trotzen der Schwerkraft
Stets bemüht
Der Verein hat mit 74 Personen nicht sonderlich viele Mitglieder. Stattdessen agieren eine große Zahl an Ehrenamtler*innen und Festangestellten jeden Tag für die Wünsche der Zielgruppen.
Egal ob beim Beteiligungsformat für den Umbau eines Skateparks, beim Journalismus Workshop für den ersten Online-Artikel oder beim Subkulur-Lobbyismus in der Komunalpolitik.
Anpacken,
Mitdenken,
Ausleben.
Wir sind ein Verein – und damit immer nur so stark und vielfältig wie unsere Mitglieder und Mitarbeiter*innen. Wenn du genau so wie wir Bock hast, unsere Stadt Halle zu gestalten, dann werde doch einfach Mitglied!
G
A
V
T
T
O
C
O
N
T
R
A
R
I
A
I
N
Unser Name setzt sich aus den Worten contra und gravitation zusammen. Er entstand aus dem permanenten Kampf gegen die Erdanziehung auf Board und Co.
Und ja, wir wissen dass das physikalisch nicht wirklich präzise formuliert ist. Aber über Präzision können wir ja nach deinem ersten Kickflip noch einmal reden.
07.07.2023
Mitgliederversammlung
- SAVE THE DATE - SAVE THE DATE - SAVE THE DATE -
Anfang Juli findet wieder unsere Mitgliederversammlung statt. Alle Mitglieder sind herzlich dazu eingeladen, sich auch schon im Vorfeld mit einzubringen, Anträge zu stellen oder sich für den Vorstand zu bewerben.
Bei Interesse - melde dich einfach!
Berufsjugendlich
Kaum zu glauben, aber wahr – den Verein gibt es nun bereits seit über zwanzig aufregenden und unsteten Jahren. Kein Grund um inne zu halten.
Berufsjugendlich
Kaum zu glauben, aber wahr – den Verein gibt es nun bereits seit über zwanzig aufregenden und unsteten Jahren. Kein Grund um inne zu halten.
TOURPLAN 2021
Frühjahr
Neueröffnung Skatepark Galgenberg
Sommer
GWG Summersession in der Covid Version
Ferien
Trendsportring
>Multi Sport Sommer<
Herbst
Mitgliederversammlung
Eröffnung Trendsporthalle -> 2022
Anpacken, Mitdenken, Ausleben.
Wir sind ein Verein – und damit immer nur so stark und vielfältig wie unsere Mitglieder und Mitarbeiter. Wenn du genau so wie wir Bock hast, unsere Stadt Halle zu gestalten, dann werde doch einfach Mitglied!
Mitgliedsart
AKTIV
Mit Anpacken und Gestalten.
Du hast Lust mitzugestalten, Bock aufTeamwork und die Umsetzung neuer Ideen? Als aktives Mitglied bringst du dich voll in den Verein mit ein. Mindestens ein Arbeitstag pro Jahr – aber gerne auch mehr! Dafür kannst du alle Angebote des Vereins kostenlos nutzen und brauchst auch keinen Beitrag zahlen.
-
0 €
Beitrag im Jahr - Stimmberechtigt
- Freie Nutzung der Angebote
- 1 Tag ehrenamtliche Mitarbeit im Jahr
Mitgliedsart
PASSIV
Dabei sein im Hintergrund
Du möchtest einen Einblick in die täglichen Abläufe des Vereins, diese verstehen und mit deiner Stimme mitlenken? Du hast aber keine Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten und auch nur wenig Kapazitäten für die eigene Nutzung der Angebote? Dann ist eine passive Mitgliedschaft genau richtig.
-
80€
Beitrag im Jahr - Stimmberechtigt
- Keine freie Nutzung der Angebote
Mitgliedsart
NUTZER
Alles nutzen ohne Verpflichtungen.
Vereinswesen und Demokratische Prozesse sind super anstrengend – was du willst ist Zugang zu Skatehalle und Co. Und sonst nix. Willkommen neues Nutzermitglied!
-
240€
Beitrag im Jahr - Nicht Stimmberechtigt
- Freie Nutzung der Angebote
Anpacken, Mitdenken, Ausleben.
Wir sind ein Verein – und damit immer nur so stark und vielfältig wie unsere Mitglieder und Mitarbeiter. Wenn du genau so wie wir Bock hast, unsere Stadt Halle zu gestalten, dann werde doch einfach Mitglied!
Mitgliedsart
AKTIV
Mit Anpacken und Gestalten.
Du hast Lust mitzugestalten, Bock aufTeamwork und die Umsetzung neuer Ideen? Als aktives Mitglied bringst du dich voll in den Verein mit ein. Mindestens ein Arbeitstag pro Jahr – aber gerne auch mehr! Dafür kannst du alle Angebote des Vereins kostenlos nutzen und brauchst auch keinen Beitrag zahlen.
-
0 €
Beitrag im Jahr - Stimmberechtigt
- Freie Nutzung der Angebote
- 1 Tag ehrenamtliche Mitarbeit im Jahr
Mitgliedsart
PASSIV
Dabei sein im Hintergrund
Du möchtest einen Einblick in die täglichen Abläufe des Vereins, diese verstehen und mit deiner Stimme mitlenken? Du hast aber keine Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten und auch nur wenig Kapazitäten für die eigene Nutzung der Angebote? Dann ist eine passive Mitgliedschaft genau richtig.
-
80€
Beitrag im Jahr - Stimmberechtigt
- Keine freie Nutzung der Angebote
Mitgliedsart
NUTZER
Alles nutzen ohne Verpflichtungen.
Vereinswesen und Demokratische Prozesse sind super anstrengend – was du willst ist Zugang zu Skatehalle und Co. Und sonst nix. Willkommen neues Nutzermitglied!
-
240€
Beitrag im Jahr - Nicht Stimmberechtigt
- Freie Nutzung der Angebote
Wir suchen eine neue Sonne!
LAND INSICHT
Den congrav kann man an vielen Orten der Stadt Halle finden. Ob am Skatepark, am Bus oder in der Trendsporthalle – als Akteur in Sport, Kultur und Sozialer Arbeit agieren wir stadtteilübergreifend.
Aber um dies weiter und noch mehr leisten zu können, brauchen wir eine neue Hauptzentrale. Einen Ort mit Werkstätten, Stellplätzen, Freiräumen und ganz viel Platz für all die noch kommenden Ideen und Menschen.
Aber um dies weiter und noch mehr leisten zu können, brauchen wir eine neue Hauptzentrale. Einen Ort mit Werkstätten, Stellplätzen, Freiräumen und ganz viel Platz für all die noch kommenden Ideen und Menschen.
Die Satzung
Die Satzung – Rückrad, Fundament und kleinster gemeinsamer Nenner eines jeden Vereins. Sie ist verbindlich, überdauert das tägliche Geschäft und kann nur durch Abstimmung im Rahmen einer Mitgliederversammlung geändert werden. Pure Demokratie also!
Einfach hier Paragraphen durchstöbern oder sie als PDF downloaden.
(1) Der VEREIN trägt den Namen „congrav new sports e.V.“
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Halle (Saale)
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zwecke des Vereins und deren Umsetzung sind:
(a) Förderung der Jugendhilfe, durch:
- Durchführung von Workshops, Ausflügen und Camps für Kinder und Jugendliche
- gemeinnütziger Betrieb von Anlagen im Bereich des Individualsports (Skateboarding, BMX, Rollerblading etc.) und des Trendsports allgemein zur sinnvollen Freizeitgestaltung unter pädagogischer Betreuung
- Durchführung von Seminaren und Kursen zur Schulung von Betreuern und Jugendkursleitern, welche im Rahmen der Jugendhilfe tätig sind bzw. tätig werden
- Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, kultureller, gesundheitlicher, naturkundlicher und technischer Bildung
- Internationale Kinder – und Jugendarbeit
- Jugendberatung
- Jugendsozialarbeit
(b) Förderung des Sports, durch:
- Durchführung von Veranstaltungen wie Wettkämpfe, Workshops, Camps, Ausflüge und Präsentationen im Bereich des Individualsports (Skateboarding, BMX, Rollerblading etc.) und des Trendsports allgemein
- Aufbau und Durchführung von Trainingsangeboten im Bereich olympischer Disziplinen des Individualsports (Skateboarding, BMX, Rollerblading etc.) und des Trendsports allgemein
- Durchführung von Seminaren und Kursen zur Schulung von Betreuern und Sportlern im Bereich des Individualsports (Skateboarding, BMX, etc.) und des Trendsports allgemein
(c) Förderung von Stadtentwicklung, durch
- die Durchführung von Beteiligungsprozessen und die Einbindung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in die Planung und Betreuung von öffentlichen Freizeitanlagen des Individualsports (Skateboarding, BMX, Rollerblading etc.) und des Trendsports allgemein
- die Entwicklung und die Schaffung von Freizeitanlagen des Individualsport (Skateparks, Skatehallen u.ä.) und des Trendsports allgemein
- die Entwicklung und die Schaffung von Nutzungsmöglichkeiten des Trendsports im Öffentlichen Raum und kommunaler Trägerschaft
- die enge konzeptionelle und planerische Zusammenarbeit mit kommunalen und nicht-kommunalen Einrichtungen sowie Verwaltungen zur Förderung von Freizeitanlagen des Individualsports (Skateboarding, BMX, etc.) und des Trendsports allgemein
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des 3. Abschnittes der Abgabenverordnung. („Steuerbegünstigte Zwecke“ §§ 51 ff AO)
(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, die über die Finanzierung des Vereinslebens hinausgehen.
(3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten, resultierend aus ihrer Mitgliedschaft, keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen aus den Mitteln des Vereines begünstigt werden.
(4) Die Mitglieder dürfen bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
(1) Die Organe des Vereines üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus
(2) Der Verein lehnt Bestrebungen, die ihn in Klassen trennender, parteipolitischer oder konfessioneller Art binden könnten, grundsätzlich ab.
(1) Mitglied kann jede, an der Verwirklichung des Vereinsziels interessierte, natürliche oder juristische Person werden. Voraussetzung ist ein an den Vorstand gerichteter Aufnahmeantrag, in dem der Beitrittswillige zur Einhaltung der Satzung verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ablehnungen müssen dem Antragsteller nicht begründet werden.
(2) Juristische Personen müssen sich auf den Mitgliederversammlungen durch eine natürliche Person vertreten lassen und besitzen jeweils nur eine Stimme.
(3) Personen, die faschistische, militärische, antihumanistische Ziele verfolgen oder Glaubens-, Rassen- und Völkerhass bekunden oder verbreiten, die Personen auf Grund ihrer Nationalität, ihrer politischen Zugehörigkeit, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts oder geistigen Behinderung diskriminieren, oder ihre Ziele mit Gewalt zu verwirklichen suchen, wird die Mitgliedschaft grundsätzlich verweigert.
(4) Die Höhe des Aufnahme- und Mitgliedsbeitrages wird in der Beitragsordnung geregelt. Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich, quartalsweise oder monatlich entrichtet werden. Möglich sind Überweisung, und das Lastschriftverfahren sowie Zahldienstleister wie bspw. PayPal.
(5) Rückstände bei den Mitgliedsbeiträgen
Bestehen zum Ende eines Kalenderjahres bei einem Mitglied offene Beiträge gegenüber dem Verein, so verliert das Mitglied automatisch die Stimmrechte in der Mitgliederversammlung, bis die vollständigen Außenstände beglichen sind. Das Begleichen der Rückstände muss nachweislich im Vorfeld einer Mitgliederversammlung erfolgen, nicht jedoch am selben Tag.
(6) Der Verein besteht aus:
- (a) Mitgliedern die sich im Verein aktiv organisatorisch betätigen.
- (b) Mitgliedern, die sich im Verein sportlich oder nicht-organisatorisch betätigen.
- (c) Nutzermitgliedern, welche spezielle Angebote wahrnehmen können, jedoch kein Stimmrecht besitzen.
- (d) fördernden Mitgliedern, die den Verein überdurchschnittlich unterstützen.
- (e) Ehrenmitgliedern.
(7) Die Mitgliedschaft wird beendet durch:
- (a) den Tod des Mitgliedes, bei juristischen Personen mit deren Auflösung,
- (b) Das Erreichen der Volljährigkeit für Kindermitglieder zum Ende des Monats,
- (c) die schriftliche Austrittserklärung des Mitgliedes an den Vorstand, jeweils zum 1. eines Quartals, mit der Frist einen Monat im Voraus,
- (d) Den förmlichen Ausschluss durch Beschluss des Vorstandes,
- (e) Die Auflösung des Vereines.
(8) Gründe für den Ausschluss können sein:
- (a) schwerwiegende Verstöße gegen die Satzung des Vereines
- (b) schwerwiegende Verstöße gegen die Interessen des Vereines
- (c) grob unsportliches Verhalten
- (l) erhebliche Zahlungsrückstände (siehe Beitragsordnung)
(9) Ausgeschiedene bzw. ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf Anteile aus dem Vermögen des Vereines. Andere Ansprüche müssen binnen 4 Wochen nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft durch Einschreibebrief beim Vorstand geltend gemacht werden.
(10) Finanzielle bzw. materielle Ansprüche des Vereines gegenüber ausgetretenen bzw. ausgeschlossenen Mitgliedern bleiben bestehen.
(1) die Mitgliederversammlung
(2) der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 7 Mitgliedern, welche geschäftsführend tätig sind
(1) Die Mitgliederversammlung ist das Organ des Vereines. Sie findet mindestens einmal aller zwei Jahre statt.
(2) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
- (a) die Wahl des Versammlungsleiters
- (b) Entlastung und Wahl des Vorstandes
- (c) Genehmigung des Haushaltsplanes
- (d) Satzungsänderungen
- (e) Änderungen in der Beitragsordnung
- (f) Beschlussfassung über Anträge
- (g) strategische Ausrichtung
- (h) Erlass von und Änderungen in den Geschäftsordnungen
- (i) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern
- (j) Die Auflösung des Vereines
(3) Mitgliederbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen, welche
ebenso über die Höhe der zu leistenden Beiträge bestimmt.
Die Art und der Termin der Zahlungen des Mitgliedsbeitrages ergeben sich aus Beitragsordnung, welche ebenfalls durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit einberufen werden durch
- (a) den Vorstand
- (b) den schriftlichen Antrag von 1/3 der Mitglieder an den Vorstand
(5) Zur Einberufung der ordentlichen oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist die Einladungsfrist von 14 Tagen einzuhalten. Die Einladungen sind an jedes Mitglied zu richten. Die Tagesordnung ist mit der Einladung bekannt zu geben.
(6) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Wahlen und Beschlüssen entscheidet die einfache, bei Satzungsänderungen
die 2/3 Mehrheit.
(7) Auf Wunsch von ¼ der Stimmberechtigten muss über Anträge und bei Wahlen geheim abgestimmt werden.
(8) Nur der Versammlungsleiter ist berechtigt die Protokolle der Mitgliederversammlung mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
(9) Weiterführende Regelungen zum Versammlungsablauf werden in der Geschäftsordnung geregelt. Diese wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(1) Wahl- und Stimmberechtigt sind Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Gewählt werden können Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Kindermitglieder haben kein Stimmrecht, auch wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.
(4) Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
(5) Mitglieder ohne Stimmrecht können der Versammlung als Gast beiwohnen
(1) Der Vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB besteht aus drei bis sieben Personen: – dem Vorsitzenden, – dem Stellvertreter/Kassenwart, – dem Jugendbeauftragten, – bis zu vier Fachvorständen mit spezifischen Vereinszweck dienlichen Themen.
(2) Für Beschlüsse des Vorstands ist eine einfache Mehrheit im Vorstand notwendig/ausreichend. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
(4) Der Vorstand berichtet über seine Tätigkeit der Mitgliederversammlung. Er ist berechtigt, Ämter zu besetzen, Arbeitsgruppen und Ausschüsse einzusetzen und für alle Mitglieder gültige Ordnungen zu erlassen.
(5) Zum Vorstand können nur Vereinsmitglieder gewählt oder bestellt werden. Die Wahl erfolgt einzeln durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für den Zeitraum von 4 Jahren.
(6) Der Vorstand ist berechtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen, soweit diese von Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden.
(7) Dem Vorstand kann für seine Vorstandstätigkeit eine Ehrenamtspauschale nach §3 Nr. 26a EstG gezahlt werden.
(1) Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung durch deren Abstimmung mit 2/3 Mehrheit zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernannt werden.
(2) Ehrenmitglieder haben keine Beitragspflichten.
(3) Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt.
(4) Ehrenmitglieder können in alle Positionen des Vereins gewählt werden.
Die satzungsgemäß bestellten Amtsträger des Vereins – insbesondere Vorstandsmitglieder, Mitglieder des Beirates, Abteilungsleiter – können für ihre Tätigkeiten angemessene Vergütungen erhalten. Erhält ein Amtsträger eine Entlohnung für seine Arbeit, gelten die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
(1) Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, welche es unmittelbar und ausschließlich für die gemeinnützige Förderung der Jugendhilfe, Förderung des Sports, Förderung der Kunst und Förderung der Kultur zu verwenden hat. Hierüber hat die Mitgliederversammlung zu entschließen.